Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bereits zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn war ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht tätig. Diese Leidenschaft habe ich im Jahr 2012 mit dem Erwerb des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht ausgebaut.
Die Vielfalt des Verkehrsrechts begeistert mich bis heute, weshalb ich mich zu 100 % auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht konzentriere, allen voran auf die Bußgeldverfahren:
Meine Dienstleistung erstreckt sich dabei auf das gesamte Bundesgebiet.
Ich habe mich auf die Auswertung von technischen Messungen spezialisiert, in Unterstützung mit qualifizierten Sachverständigenbüros, ebenso auf die Verteidigung bei drohenden Fahrverboten, die man jederzeit umgehen kann und der damit verbundenen Gefahr eines Führerscheinverlustes oder einer eventuellen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten, stellt den zweiten Schwerpunkt dar, so z.B. bei:
Ergänzend berate ich meine Mandanten im Fahrerlaubnisrecht, da dieser Aspekt meist als negative Folge bei einer zuvor getätigten Verkehrsstraftat auftaucht und eine erneute Belastung für den Betroffenen darstellt.
Die Vielzahl der von mir erfolgreich geführten Mandate, führte letzten Endes dazu, dass ich mir den Status eines bundeweit anerkannten Fachanwalts für Verkehrsrecht erwerben konnte.