Fachanwalt Baurecht Stuttgart
Rechtsanwalt Baurecht Stuttgart
Das Baurecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das verschiedene Aspekte des Bauwesens und der Errichtung von Immobilien reguliert. Es umfasst zahlreiche rechtliche Regelungen, die sich auf die Planung, Errichtung, Nutzung und Änderung von Bauwerken beziehen.
Im Bereich des Baurechts gibt es zwei wesentliche Unterkategorien:
Dies ist zum einen das öffentliche Baurecht, auch Bauordnungsrecht genannt. In diesem Bereich bezieht sich die anwaltliche Tätigkeit häufig auf die behördlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen sowie auf die mit einem Bauvorhaben verbundenen Abgaben.
Die zweite Unterkategorie ist das private Baurecht. Die Auseinandersetzung des Bauherrn mit den von ihm beauftragten Unternehmen, sei es im Rahmen eines Generalunternehmervertrages oder bei der Vergabe von Einzelgewerken an verschiedene Auftragnehmer, prägt leider häufig den Verlauf eines Bauvorhabens und bringt nicht nur wirtschaftliche, sondern auch nervliche Belastungen für die Beteiligten mit sich. Wir setzen uns mit ganzer Kraft für Ihre Interessen im privaten Baurecht ein.
In den meisten Fällen ist es ratsam, den Sachverhalt und die das Bauvorhaben beeinträchtigenden Mängel durch sachverständige Beratung, z.B. durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, gerichtsfest zu ermitteln. Dies dient dazu, den Vertragsparteien Sicherheit für das weitere Vorgehen zu geben bzw. unbegründete Argumente frühzeitig zu entkräften.
Unser anwaltlicher Schwerpunkt im Baurecht liegt im privaten Baurecht. Weiterhin helfen wir Ihnen bei rechtlichen Problemen im Architektenrecht in unserer Kanzlei in Stuttgart.
Von diesen oder vergleichbaren Themen kann so mancher, der bauen will oder bereits gebaut hat, ein persönliches Erlebnis teilen oder hat bereits einige schlechte Erfahrungen gesammelt:
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und beraten private Bauherren. Wir beraten Sie gerne in allen bau- und immobilientypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Bauhandwerker aus allen Bereichen der Baubranche, aber auch Bauträger, Architekten, sowie Planer und Immobilienkäufer gehören seit über zwei Jahrzehnten zu unserem festen Mandantenstamm.
Unser Ansprechpartner im Rechtsgebiet Baurecht ist Rechtsanwalt Frank Stege, der mit über 25 Jahren im Baurecht tätig ist. Er ist sowohl Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht ins Stuttgart als auch Streitschlichter und Mediator in Bausachen.
Der Terminus “Baurecht” umfasst sämtliche rechtlichen Normen, die im Zusammenhang mit Bauprojekten stehen.
Das private Baurecht befasst sich mit den individuellen Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen am Bauprozess Beteiligten. Dazu gehören Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und andere Beteiligte. Dieser Teil des Baurechts regelt vertragliche Aspekte wie Leistungsbeschreibungen, Vergütungsfragen, Gewährleistungsansprüche und Vertragsstrafen. Im Vordergrund steht die Sicherstellung fairer und rechtsverbindlicher Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Das öffentliche Baurecht umfasst verbindliche gesetzliche Regelungen, die die planerische und bauliche Nutzung von Grundstücken regeln. Es steht im Kontrast zum privaten Baurecht, welches die rechtlichen Beziehungen und Verträge zwischen den am Bau beteiligten Parteien regelt. Im öffentlichen Baurecht stehen die Interessen der Allgemeinheit im Vordergrund, während das private Baurecht sich auf die individuellen Vertragsverhältnisse zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und anderen Beteiligten konzentriert. Während das öffentliche Baurecht sicherstellen soll, dass Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlichen Interessen und Vorschriften stehen, bietet das private Baurecht einen rechtlichen Rahmen für die Gestaltung, Erfüllung und Abwicklung von Verträgen im Bauwesen.
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des privaten Baurechts.
Das Architektenrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den speziellen rechtlichen Aspekten der Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren im Bauwesen befasst. Das Architektenrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsfragen, die bei der Planung, Ausführung und Überwachung von Bauvorhaben auftreten können. Dazu gehören Aspekte wie die Honoraransprüche, die Haftung für Planungsfehler, die Vertragsverhandlungen, die Abnahme von Bauleistungen und die Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Architektenleistungen. Ziel des Architektenrechts ist die klare Regelung der Rechte und Pflichten von Architekten und Ingenieuren und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Bauprojekten.
Viele Differenzen im Baurecht lassen sich vor einem richterlichen Urteil schlichten und beilegen. Oft ist die Situation noch nicht so verfahren, dass es zu spät ist, eine weitere Eskalation abzuwenden. Wenn beiden Beteiligten deutlich gemacht werden kann, wo sie rechtlich stehen und was rechtlich möglich ist, lässt sich der Gang vor Gericht oft verhindern. Unser Hauptfokus liegt darauf, wenn Sie sich für eine Beratung in unserer Kanzlei in Stuttgart entscheiden. Rechtsanwalt Frank Stege wird sie ausführlich zu dem Thema beraten.
Selbstverständlich übernehmen wir, wenn es unumgänglich ist, auch Ihre gerichtliche Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen, wenn Ihr Baupartner Sie verklagt hat oder Sie selbst klagen müssen, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen ist. Dazu gehört auch die Durchführung von selbständigen Beweisverfahren.
Es ist insgesamt ratsam, sich bei Bauvorhaben von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem rechtlichen Anliegen im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts mit umfassender Beratung unterstützen zu können. Unsere Expertise basiert auf langjähriger Erfahrung sowie einer fundierten Kenntnis der rechtlichen Aspekte. Wir sind darauf ausgerichtet, Ihnen nicht nur rechtliche Klarheit zu verschaffen, sondern auch praxisorientierte Lösungen zu bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Schildern Sie uns Ihr Anliegen doch per E‑Mail oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserem Rechtsanwalt Frank Stege in Stuttgart.