Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Beim Bauträgervertrag wird neben der Errichtung oder dem Umbau eines Hauses oder allgemein einer Immobilie zugleich die Grundstücksbeschaffung durch den Veräußerer geschuldet.
Mit großem Engagement und jahrzehntelanger Erfahrung berate ich Bauträger schon ab erster Projektierung des Objektes zur Ausgestaltung etwa der Bau- und Leistungsbeschreibung oder einer Umsetzung der Energiesparverordnung bzw. Barrierefreiheit.
Bzw. bei vielfältigen Einzelfragen, wie etwa zum Anordnungsrecht des Bestellers, Bauhandwerkersicherungen und der Fragestellung, was der Bauträger zum Stand der Bautechnik zu beachten hat, bei Ausgestaltung von Verträgen mit den Endkunden und den Bauhandwerkern.
Bei all diesen Problemstellungen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die ich umgehend anspreche und systematisch erfasse. Bei der Vertragsgestaltung beachte und verhandle ich die projektspezifischen Risiken.
Ferner ist die baubegleitende Rechtsberatung mit entsprechender Erfahrung und Fingerspitzengefühl Teil meines Leistungsspektrums.
Käufern eines Bauträgerobjektes kann ich schon vor Unterzeichnung, bzw. im Rahmen von Vertragsverhandlungen über einen Bauträgerkaufvertrag wertvolle Tipps geben.
Oder aber bei auftretenden Problemen im Rahmen der Durchführung des Bauvorhabens mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.