Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Über Christian Fuhrmann
Seit 2009 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Bereits im Jahr 2010 traf ich die Entscheidung, meine anwaltliche Tätigkeit ausschließlich dem Verkehrsrecht zu widmen. Es folgte die Erlangung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ im Jahr 2012.
Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit im Bereich des Verkehrsstrafrechts sowie bei Bußgeldverfahren und dem Fahrerlaubnisrecht.
Durch meine fachspezifische Tätigkeit greife ich auf einen immensen Erfahrungswert aus behördlichen und gerichtlichen Verfahren zurück, wodurch eine ökonomische und zielgerichtete Bearbeitung eines Mandats gewährleistet ist.