Christian Fuhrmann

Rechts­an­walt
Fachan­walt für Verkehrsrecht

Über Chris­ti­an Fuhrmann

Seit 2009 bin ich als Rechts­an­walt tätig. Bereits im Jahr 2010 traf ich die Entschei­dung, meine anwalt­li­che Tätig­keit ausschließ­lich dem Verkehrs­recht zu widmen. Es folgte die Erlan­gung des Titels „Fachan­walt für Verkehrs­recht“ im Jahr 2012.

Ich berate und vertre­te meine Mandan­ten bundes­weit im Bereich des Verkehrs­straf­rechts sowie bei Bußgeld­ver­fah­ren und dem Fahrerlaubnisrecht.

“Der Mandant benötigt einen Ruhepol, der ihm die Lage verlässlich einschätzt.“

Durch meine fachspe­zi­fi­sche Tätig­keit greife ich auf einen immensen Erfah­rungs­wert aus behörd­li­chen und gericht­li­chen Verfah­ren zurück, wodurch eine ökono­mi­sche und zielge­rich­te­te Bearbei­tung eines Mandats gewähr­leis­tet ist.